Zivildienst leisten beim Roten Kreuz - eine lohnende Aufgabe
Der Dienstbetrieb in seiner jetzigen Form wäre ohne unsere Zivildiener nicht aufrechtzuerhalten.
Wer seinen Zivildienst bei einer Rettungsorganisation ableisten möchte und ein überdurchschnittliches
Maß an Engagement und Verantwortungsbewusstsein einbringt, findet beim Roten Kreuz Horn ein breites und
interessantes Betätigungsfeld. Die Hauptaufgabe besteht im Einsatz als Sanitäter und Fahrer im Rettungs-
und Krankentransportdienst samt der erforderlichen Hilfstätigkeiten
Recht auf Zivildienst
Der Zivildienst ist als Ersatzdienst anstelle des Wehrdienstes vorgesehen.
Voraussetzung für das Recht auf Zivildienst ist daher die bei der
Musterung festgestellte Tauglichkeit des Bewerbers; ferner das Vorliegen
von Gewissensgründen. Die im Zivildienstantrag eigenhändig zu unterzeichnende
Zivildiensterklärung lautet:
"Ich kann die Wehrpflicht nicht erfüllen, weil ich es - von den Fällen persönlicher Notwehr und Nothilfe
abgesehen - aus Gewissensgründen ablehne, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Ableistung
des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde. Ich will deshalb Zivildienst leisten."
Eine inhaltliche Überprüfung dieser Gewissensgründe durch eine Zivildienstkommission findet nicht mehr statt.
Ausgeschlossen ist das Recht auf Zivildienst u.a. wenn der Wehrpflichtige Angehöriger eines Wachkörpers
(z.B. Gendarmerie, Polizei, Justizwache) ist sowie bei einer rechtskräftigen, nicht getilgten Verurteilung
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wegen einer mit Vorsatz begangenen gerichtlich strafbaren
Handlung, die im Zusammenhang mit Waffen oder Sprengstoff begangen wurde.
Schritt 1: Zivildienstantrag beim Militärkommando
Der Zivildienstantrag kann frühestens nach Erhalt der ersten Tauglichkeitsbescheinigung gestellt werden.
Ab diesem Zeitpunkt hast du mindestens sechs Monate Zeit, um die Zivildiensterklärung an das für das
Bundesland zuständige Militärkommando abzuschicken.
Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, ruht vom zweiten Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst
bis zur Entlassung aus diesem oder bis zur Behebung des Einberufungsbefehles. Während der Leistung des
Wehrdienstes kann keine Zivildiensterklärung eingebracht werden.
Das Antragsformular erhältst du mittels Download auf der Website des BMI. Zivildienst-Antragsformular-Download
Im Antragsformular sind deine persönliche Daten und der Lebenslauf auszufüllen und die Zivildiensterklärung
zu unterschreiben; weiters kannst du Wünsche bezüglich der Dienstleistungssparte, bei der du Zivildienst
leisten möchtest, angeben. Diese werden bei der Zuweisung nach Möglichkeit berücksichtigt.
Tip: Gib hier "Sparte 2 Dienstleistungen auf dem Gebiet des Rettungswesens – ÖRK, LV NÖ, BST. HORN" an.
Zuweisungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, wobei Zuweisungen in den Bereichen Rettungswesen,
Sozialhilfe, Behindertenbetreuung und Katastrophenschutz Vorrang haben. Bewahre eine Kopie des Zivildienstantrags
auf und sende das Original eingeschrieben ab.
Schritt 2: Feststellungsbescheid
Nach Einbringung des Zivildienstantrages erhältst
du einen Feststellungsbescheid der Zivildienstserviceagentur
beim Bundesministeriums für Inneres. Mit Erhalt eines positiven
Feststellungsbescheides wirst du zivildienstpflichtig. Damit ist
zugleich ein 15-jähriges Waffenverbot verbunden.
Tip: Am besten sprichst du schon im Vorfeld mit unserem Zivildienstreferenten, ob eine Möglichkeit besteht,
dich als Zivildiener anzufordern. Rechtlich verbindliche Zusagen können in diesem Zusammenhang aber weder das
Innenministerium noch der Rechtsträger machen! Mach dich idealerweise schon frühzeitig mit deiner gewünschten
Dienstverrichtungsstelle vertraut und "schnuppere" ein wenig Zivildienst. Besprich diesen Schnupperdienst aber
bitte vorher mit unserem Ausbildungsbeauftragtem. Nähere Informationen findest du auch unter http://www.zivildienst.at.
Schritt 3: Zuweisungsbescheid der Zivildienstserviceagentur
Spätestens 6 Wochen vor Dienstantritt dir ein Zuweisungsbescheid von der Zivildienstserviceagentur zugesendet. In diesem sind angeführt:
· Ort des Antritts
· Datum und Uhrzeit des Antritts
· Einrichtung, bei der du Zivildienst zu leisten hast
· Art der Dienstleistung
· Ende des Zivildienstes
Tip: Nimm nun unbedingt Kontakt mit deinem Arbeitgeber auf, um deinen Anspruch auf Kündigungs- und Entlassungsschutz zu wahren!
(Während des Zivildienst ruhen die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers, aber das
Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht). Solltest du aus schwerwiegenden Gründen der Zuweisung nicht Folge leisten können, ist
dies der Zivildienstserviceagentur sowie der Zivildiensteinrichtung unverzüglich mitzuteilen.
Schritt 4: Dienstantritt
Mit dem Antritt des Zivildienstes wirst du vom Zivildienstpflichtigen zum Zivildienstleistenden (ZDL). Zum Dienstantritt sind mitzubringen:
1. der Zuweisungsbescheid,
2. ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass),
3. gültige Meldezettel für jede aufrechte polizeiliche Meldung,
4. Nachweis der Sozialversicherungsnummer (SV-Karte).
Die Kosten der Reise zum Dienstantrittsort (das ist der Landesverband in Tulln) werden bezahlt (dem Zuweisungsbescheid
liegt ein Bahngutschein bei).
Beim Roten Kreuz beginnt der Zivildienst mit einer 100-stündigen theoretischen Ausbildung zum Rettungssanitäter.
Da diese nicht in Horn stattfindet, bekommst du für das tägliche Pendeln entweder eines unserer Fahrzeuge oder
entsprechenden Fahrkostenersatz. Anschließend erfolgt die 160-stündige praktische Ausbildung bei uns in Horn
unter der Aufsicht eines fachkundigen Praxisanleiters. Am Ende der Ausbildung zum Rettungssanitäter
(rechne mit ca. zwei Monaten) ist die Abschlussprüfung zu absolvieren.
Dauer, Dienstzeit, Dienstfreistellung
Der ordentliche Zivildienst dauert seit 01.01.2006 9 Monate.
Eine freiwillige Verlängerung auf 12 Monate ist möglich. Dies musst du aber rechtzeitig bekannt geben,
da eine Verlängerung erst genehmigt werden muss (bessere Bezahlung – höherer finanzieller Aufwand).
Antrittstermine: derzeit Anfang Jänner, April, Juli und Oktober jeden Jahres.
Ab dem 7. Monat hast du Anspruch auf Dienstfreistellung ("Urlaub") im Ausmaß von zehn Arbeitstagen
(5-Tage-Woche); die Hälfte der Freistellung steht ungeteilt zu (d.h. 5 Arbeitstage durchgehend).
Zwischen dir und deinem Vorgesetzten ist darüber eine Vereinbarung unter Rücksichtnahme auf die
dienstlichen Interessen der Einrichtung und deine persönlichen Interessen zu treffen. Wenn es
zu keiner Vereinbarung mit der Zivildiensteinrichtung kommt, so kannst du deine Dienstfreistellung
erst zu Beginn des 7. Monats antreten und da nur die Hälfte der Freistellung verbrauchen.
Die zweite Hälfte steht dir dann erst am Ende des letzten Dienstmonats zu.
Die wöchentliche Dienstzeit beträgt 50 Stunden. Die derzeitige konkrete Regelung beim Roten Kreuz
Horn erfragst du am besten bei einem unserer Zivildiener.
Zum Ende des Zivildienstes erhältst du einen Nachweis über die im Zivildienst erworbenen
Ausbildungen, Kenntnissen und Fähigkeiten sowie über deine praktische Verwendung (Kompetenzbilanz und Praxisnachweis).
Finanzielle Ansprüche
· Grundvergütung: derzeit (Stand 03/2006) 262,90 Euro pro Monat (wird vom Rechtsträger der Einrichtung - z.B.
RK Landesverband NÖ - auf dein Konto überwiesen).
· Verpflegung: Der Rechtsträger der Zivildiensteinrichtung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zivildienstleistenden
angemessen verpflegt werden. Im Bereich des RK Horn werden derzeit (Stand 03/2006) 10,20 Euro täglich als Verpflegungsgeld geleistet.
· Fahrtkostenersatz (Reisekostenvergütung) für die täglichen Fahrten zwischen Unterkunft und Dienstort
(es werden die Kosten des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels ersetzt).
· Sozialversicherung: Zivildienstleistende sind nach dem ASVG kranken- und unfallversichert. Sie sind von der
Krankenscheingebühr und von der Rezeptgebühr befreit.
· Familienunterhalt, v.a. für deine unterhaltsberechtigte Ehefrau und deine Kinder. Familienunterhalt muss
innerhalb der ersten drei Zivildienstmonate mittels Formular bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH)
beantragt werden. Unser Büro kann dir da weiterhelfen.
· Wohnkostenbeihilfe zur Abdeckung der Kosten, die dir aus der erforderlichen Beibehaltung deiner Wohnung
entstehen (Miete, Darlehensrückzahlung, Betriebskosten). Wohnkostenbeihilfe muss innerhalb der ersten drei
Zivildienstmonate mittels Formular bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) beantragt werden.
Unser Büro kann dir da weiterhelfen.
· Ausweis für Zivildienstleistende zur Inanspruchnahme diverser Vergünstigungen (ÖBB, Eintrittskarten etc.).
Deinen Zivildienstausweis bekommst du nach deiner Ausbildung bei uns im Büro.